Reitbuch

Gut Klein-Winkelhausen

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Gut Klein-Winkelhausen Annette Radmacher

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Gut Klein-Winkelhausen und dem Reitschüler/-in, gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Reitkursen.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Der angemeldete Reitschüler für eine Gruppenreitstunde bekommt eine feste mit dem Reitlehrer abgesprochene Reitstunde pro Woche. Diese wird über ein Abo abgerechnet mit einem festen Monatsbeitrag (siehe Preisliste).

2. Bei Gruppenreitstunden, die über die Wertkarte abgerechnet werden, steht dem Reitschüler kein Stammplatz zu. Dann können immer nur Reitstunden gebucht werden, wenn in einer entsprechenden Gruppe ein Platz frei ist.

3. Der Unterricht findet jeweils von Montag bis Freitag statt. Vereinzelt können Reitstunden (Einzelstunden oder Springstunden) auch am Samstag gebucht werden. Diese sind separat zu buchen und zu bezahlen mit der Wertkarte.

4. Der Unterricht findet in Einzel- oder Gruppenreitstunden statt.

5. Einzelstunden sind in 30 bzw. 45min Reitzeit buchbar. Pferde müssen ggf. selbstständig fertiggemacht werden! Für Hilfe ist ein extra Betrag von 10,00 € zu entrichten oder werden innerhalb der 45min berechnet.

6. Bei Einzelstunden muss der Reitschüler min. 15min vor Beginn der Reitstunde auf dem Pferd sitzen, um dieses warm zu reiten. Falls dies nicht selbstständig gewährleitet werden kann, werden 45min Unterrichtseinheit abgerechnet.

7. Gruppenstunden haben eine Reitzeit von 45min. Der Reitschüler muss das Pferd ggf. selber für den Unterricht vorbereiten und min. 15min vor Beginn der Reitstunde auf dem Pferd sitzen.

8. Die Pferde müssen 15min vor Beginn der Reitstunde auf dem Platz / Reithalle sein, um vor der Reitstunde ausreichend aufgewärmt werden zu können. (z.B. Reitstunde beginnt um 15:30h, muss um 15:15h fertig in der Halle/Platz sein, um warm zu reiten). Ansonsten verkürzt sich die Unterrichtszeit dementsprechend. Ausnahme: die Hippolinikurse I bis III A sowie Mini- und Maxi-Club, hier ist das Fertigmachen der Pferde in der Unterrichtseinheit schon eingerechnet.

9. Für den Unterricht stehen eine Reithalle und ein Außenplatz zur Verfügung.

10. Im Einzelnen umfasst die Reitstunde folgende Leistungen: Der Reitunterricht beinhaltet sowohl praktische als auch theoretische Unterrichtseinheiten, sowie die Gestellung von Schulpferden. Die Reitstunden können als Theoriestunden gegeben werden oder es wird Bodenarbeit gemacht.

11. Bodenarbeit ist Bestandteil der Kommunikation mit dem Pferd und kann ebenso im Reitunterricht gegeben werden.

12. Der Reitunterricht erfolgt in Gruppen bis zu 5-6 Kindern. (Im Einzelfall können es 7 Kinder sein)

13. Die Reitschüler/innen sind angehalten durch regemäßigen Ausgleichssport für entsprechende Kondition und Koordination sowie Fitness zu sorgen.

§ 3 Vertragszeitraum, Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Registrierung und der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit.

Ist der Vertag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform, für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an.

§ 4 Verhinderung des Reitschülers

1. Die Reitschüler werden um regelmäßigen Besuch des Reitunterrichts gebeten.

2. Der Reitschüler hat sich min. 30 Minuten (besser 45min) vor Beginn der Reitstunde zur Vorbereitung des Schulpferdes sowie sich selber im Stall einzufinden, sowie nach Bedarf nach der Reitstunde die Zeit einzuplanen sein Pferd ordentlich zu versorgen.

3. Verhinderungen sind 24 Stunden im Voraus vor 18 Uhr mitzuteilen.

4. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Anspruch auf einen Ersatztermin in der gleichen Reitwoche.

5. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunde wird nicht gewährt. Somit wird von der Reitschule unverschuldetes Fernbleiben des Kindes (Krankheit, Geb.-Feier, Klassenfahrten, Urlaub etc.) kein Ersatz geleistet.

6. Sollte der Reitschüler durch Krankheit oder Sonstiges längere Zeit ausfallen, so wird trotzdem der Monatsbeitrag fällig.

7. Sollte voraus zu sehen sein, dass der Reitschüler länger als 4 Wochen den Unterricht nicht besuchen kann (ein ärztliches Attest muss vorgelegt werden), verringert sich der Monatsbeitrag im Folgemonat um 20,00 €. (Sichert Anspruch auf einen reservierten Platz.)

8. Reitstunden, die auf einen Feiertag fallen deren Wochentag immer gleich ist, (z.B. Ostermontag ) können in der gleichen Woche vor- oder nachgeholt werden. Dies muss in der Bürozeit mindestens 8 Tage im Voraus angefragt werden.

9. Reitstunden, die aufgrund höherer Gewalt (Unwetter, Hitze etc.) ausfallen müssen, können nicht nachgeholt werden bzw. werden durch Theoriestunden am selben Tag gegeben.

10. Falls von unserer Seite her mal Reitstunden abgesagt werden müssen, wird dies durch die Reitschule gutgeschrieben und die Reitstunde kann im gleichen Monat nachgeritten werden.

11. In den Schulferien finden durchgehend Reitstunden statt. Es wird sich vorbehalten Stunden zusammenzulegen, falls es erforderlich ist.

12. Die Reitschule behält sich vor 3 bis 4 Wochen im Jahr zu schließen. Termine werden frühzeitig bekannt gegeben. Für diese ausgefallenen Reitstunden gibt es keinen Ersatz! Dies sind allgemeine Betriebsferien! In der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr ist die Reitschule grundsätzlich geschlossen!

§ 5 Auskunftspflicht

Krankheiten und/oder Allergien, die den Reitschulunterricht beeinträchtigen können, sind im Vorhinein der Reitschule, bzw. dem Reitlehrer/in mitzuteilen. Dazu gehören z.B. Diabetes, Asthma, Heuschnupfen, Tierhaarallergien etc.

Änderungen der personenbezogenen Daten, wie Telefonnummer Anschrift und dergleichen, sind umgehend schriftlich mitzuteilen.

§ 6 Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

1. Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages ein Reitpferd und einen Reitlehrer, sowie Vertretungen für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen. Besondere Vorkommnisse werden unverzüglich nach Bekannt werden gemeldet.

2. Die Teilnahme am Unterricht geschieht auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.

3. Die Reitschulpferde sowie die Reitlehrer verfügen alle über eine Haftpflichtversicherung.

4. Die Eltern / der Reitschüler/in tragen / trägt die Sorgfaltspflicht Ihr/e Kind/er oder sich selbst mit ordnungsgemäßen Reitkleidung auszustatten. Ungeeignete Kleidung und Schuhwerk (z.B. Schuhe, Turnschuhe ohne Absätze) sind nicht zugelassen. Beim Reiten in der Reitstunde ist folgendes Vorschrift:

4.1. Helmpflicht
Das Tragen eines Bruch- und Splitterfreien Reithelmes mit Drei- oder Vierpunktbefestigung (empfohlen: gemäß EU Norm „EN 1384“) ist grundsätzlich Vorschrift. Dieser muss ohne zu wackeln oder zu rutschen auf dem Kopf sitzen. Der Reithelm ist nach einem Sturz zu erneuern. Die Reitschule hat KEINE Leihhelme! Fahrradhelme sind beim Reiten unzulässig! Die Reithelme von Decathlon sind in unserer Reitschule untersagt, da sie keinen ausreichenden Schutz bieten. Falls diese denn noch getragen werden, schließen wir eine Haftung komplett aus, da wir Sie hiermit darauf hingewiesen haben!

4.2. Schuhwerk
Knöchelhoch schützend mit Absatz ohne groben Profil. Reitstiefel oder Reitstiefelette mit enganliegenden Chaps oder Reitstiefeletten mit Jodhpurreithose sind zulässig. Aus Sicherheitsgründen ist auf die passende Größe zu achten. Ein Reiten nur mit Reitstiefeletten und normaler Reithose ist unzulässig und es kann das Reiten verwehrt werden und die Reitstunde mit Bodenarbeit oder Theorieunterricht ersetzt werden.

4.3. Schutzweste, Sicherheitsausrüstung
Das Tragen einer Sicherheitsweste ist freiwillig, außer beim Reiten über feste Hindernisse im Gelände. Es ist darauf zu achten, dass die Sicherheitswesten die Bewegungsfreiheit des Reiters nicht beeinträchtigt. Die Reitschule vergibt keine Empfehlungen.

4.4. Sonstiges

4.4.1. Während des gesamten Reitunterrichts (Putzen und Versorgen eingeschlossen) sind lange Haare zu einem Zopf zusammen zu binden! Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Reitlehrerin entscheiden, ob ein Reiten aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist.

4.4.2. Während der Reitstunde ist eine enganliegende Kleidung zu tragen. Keine wehenden T-Shirts oder dergleichen. Lange T-Shirts sind in die Hose zu stecken. Beim Reiten ist grundsätzlich Kleidung zu tragen, die eine Korrektur des Sitzes sowie die Bewegungsfreiheit des Reiters zulässt!

4.4.3. Während des gesamten Reitunterrichts (Putzen und Versorgen eingeschlossen) ist das Tragen von Schmuck verboten. Dies umschließt insbesondere Ringe, Ketten, Armbänder und hängende Ohrringe und dergleichen.

4.4.4. Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen der Dinge wie Sattel, Trense und Putzzeug, sowie das Kehren und beseitigen der Pferdeäpfel in Stallgasse und Reithalle. Mit dem Lederzeug (Sattel, Trense) ist pfleglich umzugehen, d.h. das Trensengebiss ist auszuwaschen! Besonders bei schlechtem Wetter oder nach Geländeritten ist auf Sauberkeit des Sattelzeugs und der Pferdehufe zu achten (Hufe auf Steine kontrollieren). Bei nicht Einhaltung der Ordnung und der Pflege des von uns bereitgestellten Ausrüstungsgegenständen der Pferde und dadurch entstandene Beschädigungen an der Ausrüstung, hat der Reitschüler (gesetzliche Vertreter) für entsprechenden Ersatz zu sorgen oder die Kosten dafür zu tragen!

§ 7 Änderungen, Nebenabreden, Sonstiges

1. Einer evtl. Nutzung von Fotos oder Videos mit meinem Kind zu Werbezwecken ohne Namensnennung stimme ich zu.

2. Änderungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Diese können auch per Email mitgeteilt werden. Mündliche Erklärungen sind unwirksam. Sollten einzelne Vertragsteile unwirksam sein, besteht der Vertrag im Übrigen weiter.

3. Die Kursgebühren sind am ersten Tag Bar zu entrichten oder auf das angegebene Konto zu überweisen. Für von der Kursleitung unverschuldetes Fernbleiben des Kindes (Krankheit, Geb.- Feier, Klassenfahrten etc.) kann kein Ersatz geleistet werden. Jedes Kind benötigt spätestens zur zweiten Kurseinheit einen eigenen Reithelm. (Fahrradhelme sind nicht mehr zulässig!!!). Bitte keine Decathlon-Helme. Diese sitzen auf den meisten Kinderköpfen nicht und sind daher nicht sicher bei einem evtl. Sturz. Empfehlung für den Reithelmkauf: Zugpferd in Angermund, dort werden sie beraten.

4. Der Monatsbeitrag (ABO) für die Gruppenreitstunden ist bis spätestens 3. des jeweiligen Monats zu entrichten. Bitte im Verwendungszweck die ID des Kindes angeben!

5. Bei Wertkartenkauf ist der Verwendungszweck in der Bestätigungsmail anzugeben. Ansonsten kann keine genaue Zuordnung erfolgen und es entstehen Wartezeiten bei der Gutschrift.

6. Die Reitschule ist sonntags geschlossen und somit auch nicht telefonisch oder der Gleichen zu erreichen!!!

7. Telefonische Sprechzeiten sind ausschließlich außerhalb der Unterrichtszeiten! Sprechzeiten sind montags bis samstags Vormittag in der Zeit von 9h bis 11:30h möglich. Abweichungen sind vorbehalten! Anrufe nach 19:30h werden nicht mehr entgegengenommen!

8. Persönliche Sprechzeiten nur mit vorheriger Terminabsprache möglich!

9. Bei Anfragen per Email ist ausschließlich die Emailadresse reitschule@gut-klein-winkelhausen.de zu verwenden! Wir haben eine Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen für Anfragen und Infos per Mail. Bei Emails, die in einem anderen Postfach landen, verlängert sich die Bearbeitungszeit auf bis zu 14 Tage.